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In Österreich darf jetzt nach kWh abgerechnet werden

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Österreich hat seit Anfang Juni 2023 neue Eichvorschriften für Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingeführt. Demnach kann, sofern die Säule die Anforderungen erfüllt, nicht nur die an der Ladesäule verbrachte Zeit, sondern auch die Kilowattstunden abgerechnet werden.

Mitte Mai erließ die Regierung die Verordnung zur Kalibrierung von Stromtarifgeräten zur Messung der elektrischen Energie von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge, die nun in Kraft tritt. Damit wird die rechtliche Grundlage für die Abrechnung nach kWh in der Alpenrepublik geschaffen.

Nach den „Übergangs- und Schlussbestimmungen“ der Neuregelung gilt ab 1 Januar 2026 „Nur Ladestationen, die die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen, dürfen einer Erstprüfung, Nacheichung oder Nachkalibrierung unterzogen werden.“ Darüber hinaus „bedarf das Laden von Tarifgeräten einer besonderen Genehmigung“ und erfordert eine lokale oder entfernte Anzeige, an der der Verbrauch abgelesen werden kann. Zudem soll ein „dauerhafter Nachweis“ nach der Transaktion vorliegen, etwa in Form einer App oder Rechnung.

Auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) weist darauf hin, dass es sich bei Ladestationen in der Regel um stationäre Anlagen handelt. Allerdings „werden Ladepunkte nicht als stationär definiert, um die flexible Nutzung von Ladepunkten nicht einzuschränken und mobile Geräte wie in Fahrzeugen, Anhängern und Containern zu erfassen.“ Laut BEÖ gibt es in Österreich rund 20.000 öffentliche Ladestationen. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage setzt ein Großteil der Ladestationsbetreiber auf eine zeitbasierte Abrechnung. Um Fahrer langsam ladender Elektrofahrzeuge nicht zu benachteiligen, strebt der Verband seit Langem an, pro Kilowattstunde zu laden.

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