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Ladepunkte auf Parkplätzen werden zur Pflicht in Deutschland ab 2025

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Ab 2025 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung Ladeinfrastruktur in Gebäuden. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde verabschiedet, um die EU-Vorgaben zur Elektromobilität umzusetzen. Ziel ist die Beschleunigung des Ausbaus von Lade- und Leitungsinfrastruktur.

Ab 2025 wird die Installation von Ladepunkten oder Schutzrohren für Elektrokabel Pflicht für folgende Anwendungsfälle:

  • In Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen.
  • Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen.
  • Beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen.
  • Bei Renovierungen von bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen.

 

Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €

Quelle: BMVK